Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Sammer Umzüge oHG Die
Firma Sammer Umzüge oHG kann einen weiteren Frachtführer zur
Durchführung heranziehen.
2. Zusatzleistungen Die Sammer Umzüge oHG führt
unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit
der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen
Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind
besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und
Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach
Vertragsschluss erweitert wird.
3. Sammeltransport Der Umzug darf auch im
Sammeltransport durchgeführt werden. 4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung der Sammer Umzüge oHG nicht
verrechenbar. 5.
Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender
gegenber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf
Umzugskostenvergtung, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und
fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder
Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an die Sammer Umzüge
oHG auszuzahlen. 6.
Transportsicherungen Der Absender ist
verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen
Gerten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und
HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu
lassen. Zur Überprfung der fachgerechten Transportsicherung ist die
Sammer Umzüge oHG nicht verpflichtet. 7. Elektro- und
Installationsarbeiten Die Leute der Sammer Umzüge
oHG sind - soweit nichts anderes vereinbart wurde - nicht zur Vornahme
von Elektro-, Gas-, Wasserinstallationen sowie zu Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt. 8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern haftet die
Sammer Umzüge oHG nur für sorgfältige Auswahl. 9. Aufrechnung
Gegen Ansprche der Sammer Umzge oHG ist eine Aufrechnung nur mit
fälligen Gegenansprchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder
schriftlich anerkannt sind.
10. Abtretung von Rechten aus Versicherungsvertrag
Die Firma Sammer Umzge oHG ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die aus dem von ihr abzuschlieenden Versicherungsvertrag
zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten, sofern die
vereinbarte Vergütung vollständig an die Sammer Umzüge oHG bezahlt ist. 11. Missverstndnisse Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen, und Mitteilungen des Absenders und
solcher an andere zu ihrer Annahme nicht berechtigten Leute der Sammer
Umzüge oHG hat die letztere nicht zu verantworten. 12. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet,
nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich
stehengelassen oder mitgenommen wird. 13. Fälligkeit des vereinbarten
Entgeltes Der Rechnungsbetrag ist- sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde - bei Inlandstransporten vor
Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beladung fällig
und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. 14.
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag Bei Kündigung
oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der
415 HGB, 346 ff. BGB.
15. Lagervertrag Im Falle der Lagerung gelten die
Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Diese
werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. 16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aufgrund
dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen ist
ausschließlich München. 17.
Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. 18. AMÖ-Einigungsstelle Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Anwendungsbereich Der
Frachtführer ( im Nachfolgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem
Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von
und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben
Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige
Beförderungsmittel zur Anwendung kommen. Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder
Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur
Beförderung bis zur Ablieferung oder durch überschreiten der
Lieferfrist entsteht ( Obhuthaftung ). Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf
einen Betrag von 620,-- je Kubikmeter Laderaum , der zur Erfüllung des
Vertrages benötigt wird, begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der
Verletzung wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges
zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch
Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der
Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schden als Sach-
und Personenschden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache
des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Wertersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der
Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei
Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des
unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.
Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an.
Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem
Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu
ersetzen.
Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der
Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die
Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der
Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren
Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Besondere Haftungsausschlussgründe Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der
Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren
zurckzuführen ist: Ist ein
Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der
unter 1 bis 7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet,
dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur
kann sich auf die besonderen Haftungsauschlugrnde nur berufen, wenn er
alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und
besondere Weisungen beachtet hat. Außervertragliche Ansprüche Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gelten
auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des
Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des
Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden
auf eine Handlung oder eine Unterlassung zurckzuführen ist, die der
Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,
dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Haftung der Leute
Werden Schadensersatzansprche aus außervertraglicher Haftung wegen
Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der
Lieferfrist gegen einen der Leute des Mbelspediteurs erhoben, so kann
sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -Begrenzungen berufen.
Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem
Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur Wird der Umzug ganz
oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (Ausführender
Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der bei Verlust oder
Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist
während der durch ihn ausgefhrten Befrderung entsteht, in gleicher
Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle
Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem
Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur
gelten als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausfhrenden Mbelspediteurs
in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen ber die
Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung Der Möbelspediteur weist den
Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines
entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich
vorgesehene Haftung zu vereinbaren. Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut
gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern. Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprchen zu verhindern, ist folgendes zu
beachten: Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der
Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben,
welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht
(z.B.Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.)
1.
Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Barauslagen in ausländischer Whrung sind nach dem abgerechneten
Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist die Sammer Umzge oHG
berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung
auf Kosten des Absenders einzulagern. 419 HGB findet entsprechende
Anwendung.
Für Rechtsstreitigkeiten mit
anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur
für den Fall, dass der Absender nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht
bekannt ist.
Schulstraße
53
65795 Hattersheim
Tel.: 0 61 90 /
98 98 13
Fax: 0 61 90 / 98 98 20
E-Mail:
info@amoe.de HAFTUNGSINFORMATIONEN DES MÖBELSPEDITEURS
GEMÄSS 451g HGB